Neue Quarantäneverordnung
In der Allgemeinverfügung (AV) Isolation sind u.a. die Quarantänebestimmungen gesetzlich geregelt.
Laut dieser verkürzt sich die Isolation nach einem positiven Corona-Test auf fünf Tage. Ein abschließendes Freitesten ist nicht mehr notwendig. Voraussetzung ist aber 48 Stunden Symptomfreiheit. Halten die Symptome an, muss die Isolation fortgesetzt werden, bis die Zeichen der akuten Erkrankung 48 Stunden lang nicht mehr bestehen, maximal aber 10 Tage.
Für enge Kontaktpersonen entfällt die Quarantäne vollständig.
|